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Das Luftsportrecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Es geht dabei meist darum, als Luftsportler die ggf. notwendige luftrechtliche Genehmigung zu erhalten, sei es Ballonfahrer, Ultraleichtflieger oder Modellflieger. Hier ist ein guter Draht zu den Luftfahrtbehörden der Länder wichtig. Als Verbandsjustitiar des Deutschen Modellfliegerverbandes e.V. (DMFV) steht Rechtsanwalt Sonnenschein mit allen einschlägigen Behörden im regelmäßigen Kontakt. Oft ist es möglich gemeinsam mit den jeweiligen Sachbearbeitern der Luftfahrtbehörden eine Lösung bzw. einen Kompromiss zu entwickeln und damit ein langjähriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden.